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Schwerpunkt E-Scooter
Sicher ans Ziel
Neue Regeln für E-Scooter: Das ändert sich ab dem 1. Mai!
Um die Sicherheit auf unseren Straßen zu erhöhen, gelten ab dem 1. Mai neue gesetzliche Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern.
Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Blinker-Pflicht: E-Scooter müssen zwingend mit Blinkern an den Lenkergriffen ausgestattet sein, um Richtungsänderungen deutlicher anzuzeigen.
- Ausrüstung: Jedes Fahrzeug muss über eine Klingel sowie eine vollständige Lichtanlage (weißer Scheinwerfer vorne, rotes Rücklicht hinten) verfügen.
- Helmpflicht für Jugendliche: Für Fahrer:innen unter 16 Jahren ist das Tragen eines Helms ab sofort gesetzlich vorgeschrieben.
- Strenge Personenregelung: Es darf ausnahmslos nur eine Person auf dem E-Scooter fahren. Die Mitnahme von weiteren Personen oder schweren Lasten ist untersagt.
- Neue Alkoholgrenze: Das Alkohollimit für E-Scooter-Fahrer:innen wurde von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt.
- Fahrverbot auf Gehsteigen: E-Scooter sind Fahrzeuge und gehören auf den Radweg. Ist kein Radweg vorhanden, muss die Fahrbahn genutzt werden – das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen bleibt verboten.
Sicherheitsempfehlung
Wichtiger Hinweis:
Fahrzeuge, die diese neuen Ausstattungsmerkmale (insbesondere Blinker) nicht erfüllen, dürfen ab dem Stichtag 1. Mai 2026 nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Bei Missachtung drohen Strafen.
Sicherheitsempfehlung: Tragen Sie zu Ihrem Schutz einen Helm – auch über 16 Jahre.
Fahren Sie sicher und halten Sie sich an die neuen Regeln!

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