Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr ist bemüht, seine Websites im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website sicheransziel.at.

Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

Für die Website wird im Sinne der Barrierefreiheit ein Tool verwendet, dass es Nutzer:innen erleichtert, die Vergrößerung und Verkleinerung der Texte, die Umwandlung der Farben in Graustufen und der Unterstreichung der Links zu nutzen. Dies ist uns wichtig, da nicht jeder die Tastaturkürzel für diese Funktionen kennt und dieses Tool zu einer erhöhten Barrierefreiheit aus unserer Sicht beiträgt.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)) vereinbar. An der Zielerreichung wird gearbeitet.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

A) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 1.4. Unterscheidbar:

1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend

Für die grafischen Elemente der Hervorhebungsboxen auf der Website (im Konkreten für Aktionen, Schule und Unfall) könnten die Kontraste bei roter Schrift mit gelbem/blauem/grünem Hintergrund noch höher sein. Mit Mouseover verändert sich der Button jeweils zu einer weißen Schrift auf rotem Hintgergrund, was den Kontrast die Barrierefreiheit maßgeblich verbessert. Die Hervorhebung der Boxen hilft auch einer Unterscheidbarkeit in der Wichtigkeit des Elements von der restlichen Seite, damit auch im Sinne der Barrierefreiheit besonders wichtige Elemente entsprechend hervorgehoben werden. Zudem wird die Farbe Rot im Sinne des Corporate Designs des Landes Oberösterreich verwendet, um eine verbesserte Orientierung aufgrund der Farbzugehörigkeit zu gewährleisten.

Beim Slider des Headerbildes auf der Startseite wird aufgrund eines automatischen Bildwechsels mit visualisierten Zeitleiste und einem Button auf Pfeile zur Navigation nach links und rechts verzichtet, da dies ein weiteres Element wäre und dadurch eine Gefahr der Überladung und Unorientierung der Elemente führen kann, was im Widerspruch zu Barrierefreiheit steht. Aus diesem Grund wurde entschieden, auf dieses Element zu verzichten.

B) Unverhältnismäßige Belastung

Dateiformate (PDF-Format) von Büroanwendungen, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente laufend zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.

C) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, beispielsweise Broschüren, Dokumente, Formulare und Videos von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich des Amts der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Web-Inhalten haben. Wir bemühen uns, Ihnen diese auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im September 2023 erstellt. Die Erklärung erfolgte anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten: Startseite, Inhaltsseiten. Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link Feedback zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf dieser Website mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. 

 

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Verkehr
Landhausplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43) 732 77 20-155 61
Fax (+43 732) 77 20-21 16 88
E-Mail Verk.Post@ooe.gv.at

 

Durchsetzungverfahren

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde: Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren

 

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website sicheransziel.at wurde im Oktober 2023 erstmalig veröffentlicht. Informationen zur Benutzung finden Sie unter: Hilfe und Bedienungshinweise

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