Förderungen für Gemeinden und Organisationen
Steigerung der Sicherheit
Um die Verkehrssicherheit zu steigern fördert das Land Oberösterreich zahlreiche Maßnahmen für Gemeinden, Vereine und Organisationen. Bitte beachten sie auch die allgemeinen Förderungsrichtlinien.
Förderung von Heimbringerdiensten
Förderung von Heimbringerdiensten bei öffentlichen Veranstaltungen zur sicheren Heimfahrt von Personen in der Nachtzeit.
Diese Förderung des Landes OÖ soll es Vereinen und Organisationen erleichtern, einen Beitrag zu Verkehrssicherheit zu leisten.
Förderung
Wer wird gefördert?
Vereine, Ballkomitees, Jugendorganisationen, Feuerwehren etc. (keine Privatpersonen)
Was wird gefördert?
Der Heimbringerdienst ist nur für öffentliche Veranstaltungen von Vereinen, Ballkomitees, Jugendorganisationen, Feuerwehren etc. vorgesehen und von diesen abzuwickeln (keine Privatpersonen).
Wie wird gefördert?
50 % der Kosten
Abwicklung
Bei Selbstfahrten (mind. 9-Sitzer/ keine Privat-PKW) sind das Transportfahrzeug mit Kennzeichen und Zulassungsbesitzer:in bekanntzugeben sowie ein Nachweis über die Fahrten (Fahrtenbuch) zu erbringen. Bei der Abrechnung wird gegebenenfalls 50 % des amtlichen Kilometergeldes gefördert.
Ein formloses Ansuchen unter Anschluss der ausgefüllten Förderungserklärung bis drei Monaten nach der Veranstaltung für den Heimbringerdienst ist an die Abteilung Verkehr zu richten. Dem Antrag sind entsprechende Rechnungen und Zahlungsbelege beizulegen.
Voraussetzungen
- Öffentlicher Verkehr ist nicht verfügbar.
- Die Fahrten sind nicht als Einzelfahrten, sondern als Sammelfahrten zu organisieren.
- Kostenbeiträge der Fahrgäste sind darzustellen (Eigenleistungen).
Kontakt
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Verkehr
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: +43 732 77 20-155 75
Fax: +43 732 77 20-21 16 88
E-Mail: verk.post@ooe.gv.at
Förderung von Jugendtaxis für Gemeinden
Förderung von Jugendtaxis zur sicheren Heimfahrt von Jugendlichen in der Nachtzeit. Diese Förderung des Landes OÖ soll Jugendlichen mithilfe einer digitalen JugendTaxi-App die Möglichkeit bieten, sicher, einfach und kostengünstig vom Feiern nach Hause zu kommen. Die Gemeinde leistet mit diesem Konzept einen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Förderung
Wer wird gefördert?
Oberösterreichische Gemeinden
Was wird gefördert?
Die Inanspruchnahme des Jugendtaxis und die Kosten für die Jugendtaxi-App.
Wie wird gefördert?
Maximal 50 Prozent der Gemeindekosten (Beförderungskosten und Kosten für die Jugendtaxi-App). Als Eigenleistung der Jugendlichen ist ein Mindestanteil von 1/3 der Beförderungskosten nicht förderbar.
Abwicklung
Maximal 50 % der Gemeindekosten (Beförderungskosten und Kosten für die Jugendtaxi-App). Als Eigenleistung der Jugendlichen ist ein Mindestanteil von 1/3 der Beförderungskosten nicht förderbar.
Das Ansuchen ist für den Zeitraum Jänner bis Dezember der Abteilung Verkehr bis Anfang Februar des Folgejahres zu übermitteln.
Bei der Einführung des Jugendtaxis sind einmalig die von der Gemeinde festgelegten Beförderungskriterien vorzulegen. Bitte verwenden Sie das Formular Verkehrssicherheitsmittel (SVD-Verk/E-42) als Ansuchen um Förderung Jugendtaxi/Ausgabenübersicht.
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind Personen von 14 bis 26 Jahren.
- Öffentlicher Verkehr ist nicht verfügbar.
- Selbstbehalt der Jugendlichen beträgt mindestens 1/3 der Kosten, die Abwicklung erfolgt über die Gemeinden z.B. durch Ausgabe von (digitalen) Gutscheinen.
- Der Betrieb des Jugendtaxis ist durch die Gemeinde abzuwickeln (Antragsteller dürfen keine privaten Organisationen bzw. Unternehmen sein).
- Mit den beauftragten, gewerblich berechtigten Beförderungsunternehmen ist seitens der Gemeinde eine Vereinbarung zu treffen.
- Im Falle der Inanspruchnahme der Jugendtaxi-App schließen die Gemeinden im Vorfeld mit dem Verein 4YOUgend (Betreiber der 4youCard) einen Vertrag, genauso wie die teilnehmenden Taxibetriebe (direkte Verträge zwischen den Gemeinden und den Taxiunternehmen müssen nicht mehr abgeschlossen werden).
- Vorzugsweise sollen lokale Unternehmen beauftragt werden.
- Während der Beförderung darf kein Alkohol im Transportmittel konsumiert bzw. durch das Beförderungsunternehmen an die Jugendlichen verkauft werden.
- Der jährliche Höchstbeitrag der Landesförderung je Gemeinde beträgt 10.000 Euro.
- Darstellung der Eigenleistung der Jugendlichen.
- Zur Gewährung einer Förderung hat die Gemeinde jährliche Mindestkosten (ohne Selbstkostenbeitrag der Jugendlichen) in Höhe von 200 Euro nachzuweisen (d.h. die jährliche Mindestfördersumme des Landes beträgt 100 Euro).
Kontakt
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: +43 732 77 20-121 23
Fax: +43 732 77 20-21 28 22
E-Mail: gvoev.post@ooe.gv.at
Verkehrssicherheits-Maßnahmen in Gemeinden
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit in den Gemeinden.
Das Land OÖ fördert bauliche Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit wie Geh- und Radwege, Farbahnteiler, Schutzwege mit und ohne Beleuchtung. All das schafft Orientierung im Straßenverkehr und erhöht die Verkehrsicherheit.
Förderung
Wer wird gefördert?
Gemeinden
Was wird gefördert?
- Bauliche Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit
- Gehsteige, Gehwege, Radwege sowie Geh- und Radwege (ausgenommen überregionale, touristische)
- Fahrbahnteiler mit und ohne Querungshilfe
- Schutzweg- bzw. Querungshilfenbeleuchtung
Wie wird gefördert?
11 % bis 44 % des Gemeindeanteils von den Errichtungskosten (maximal 200.000 Euro anerkanntes Investitionsvolumens pro Jahr) nach Abzug der Förderung des Straßenbauressorts, ohne Planungskosten. Der prozentuelle Fördersatz richtet sich nach der jährlichen Berechnung des Landeszuschusses gemäß „Gemeindefinanzierung Neu“.
Abwicklung
Formloses Ansuchen bei der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr PLOE.GVOEV.Post@ooe.gv.at mit genauer Bezeichnung der Maßnahme(n) (Lage, Länge, Breite, Höhe der Leistensteine etc.) und Vorlage einer Kostenschätzung (nicht vom Antragsteller) sowie die Bekanntgabe des Baubeginns.
Die Stellungnahme der Abteilung Verkehr (Verkehrstechnik) wird im Zuge der Bearbeitung von der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr veranlasst.
Voraussetzungen
allgemein
- normgerechte Errichtung
speziell
- Hochbordstein bei Gehsteig, (Grün-)Streifen bei Gehweg, Ö-normgerechte Beleuchtung (Schutzweg bzw. Querungshilfe)
- positive Stellungnahme der Abteilung Verkehr (Verkehrstechnik) für die zu fördernde(n) Maßnahme(n) (wesentliche Hebung der Verkehrssicherheit)
Kontakt
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Verkehr
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: +43 732 77 20-155 75
Fax: +43 732 77 20-21 16 88
E-Mail: verk.post@ooe.gv.at
Lehrmaterialien für Schulen
Schon gewusst?Für Schulen bietet das Land Oberösterreich eigens vorbereitete Lernmaterialien und Informationen an. Auf einer eigenen Website zu diesem Thema finden Sie alles, um Kinder optimal auf den Straßenverkehr vorzubereiten und damit die Unfallgefahr zu minimieren.