Alkohol ist kein Kavaliersdelikt

Alkohol ist kein Kavaliersdelikt

Schwerpunkt Alkohol und Drogen

Promille und Drogen im Blut

In den letzten Jahren wurden in Oberösterreich täglich mehr als 4 Drogenlenker:innen und 12 alkoholisierte Lenker:innen aus dem Verkehr gezogen. Ganz egal welche Art der Beeinträchtigung vorherrscht – die aktive Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist brandgefährlich.

Auf Fahrzeuglenker:innen prasseln im Straßenverkehr in kürzester Zeit zahlreiche Sinneseindrücke und Informationen ein, die sie aufnehmen und verarbeiten müssen. Manchmal sind Reaktionen im Bruchteil weniger Augenblicke notwendig, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Dies erfordert geistige und körperliche Höchstleistungen. Alkohol oder Drogen können bereits in geringer Menge das Leistungsvermögen deutlich herabsetzen. So entstehen Einschränkungen des Konzentrations-, Wahrnehmungs-, Urteils-, und Reaktionsvermögens. Zusätzlich birgt das falsche Einschätzen der eigenen Fahrfähigkeiten große Gefahren. Besonders die alkohol- und drogenbedingten Unfälle sind als vermeidbares Risiko zu werten. Grundsätzlich gilt: Alkohol- oder Drogenkonsum und das Lenken eines Fahrzeugs vertragen sich nicht! Auch wenn es bis zu einer Grenze von 0,5 Promille gesetzlich toleriert wird, sich hinters Steuer zu setzen, kann es im Falle eines Unfalles schon bei geringerer Alkoholisierung zu Konsequenzen kommen.

Zitat

Wer im Straßenverkehr durch Alkohol- oder Suchtgiftkonsum beeinträchtig ist, bringt sich selbst und seine Mitmenschen fahrlässig in Gefahrensituationen. Für solch leichtsinniges und vermeidbares Verhalten kann es kein Pardon geben.

Mag. Günther Steinkellner, Landesrat für Infrastruktur

Steigende Unfallwahrscheinlichkeit in Abhängigkeit der Alkoholisierung (Quelle: Roadside Survey/Krüger)

Darüber hinaus ist das Unfallrisiko bei 0,5 Promille bereits doppelt so hoch wie in nüchternem Zustand. Schon in diesem Sinneszustand zeigen sich erste Konzentrations-, und Aufmerksamkeitsdefizite sowie Beeinträchtigungen des Reaktionsvermögens. Ab 0,8 Promille zeigen sich stark verlangsamte Reaktionszeiten und Schwierigkeiten bei der Bewegungskoordination. In diesem Sinneszustand ist das Unfallrisiko rund fünf Mal höher als in nüchternem Zustand. Über 1 Promille beginnt der Rauschzustand. Schwierigkeiten beim Sprechen, Orientierungsverlust, Verwirrtheit und Selbstüberschätzung sind typische Begleiterscheinungen. Mit zunehmendem Alkoholpegel steigt auch das Unfallrisiko exponentiell an. Bei einem Alkoholisierungsgrad von 1,6 Promille ist das Unfallrisiko um das 25-fache höher gegenüber dem nüchternen Zustand.

Spot 1: Alkohol im Straßenverkehr
Spot 2: Alkohol im Straßenverkehr
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Die motorisierte Fahrunterstützung ist insbesondere bei älteren Personen sehr beliebt. Birgt aber auch Gefahren. Sehr häufig bei E-Bike-Fahrern sind Schleuder- und Selbstunfälle ausgelöst durch die verhältnismäßig hohe Fahrgeschwindigkeit.

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